Bei den Aufnahmevoraussetzungen ist zwischen den beiden Abteilungen zu unterscheiden. |
Abendrealschule Das Angebot der Abendrealschule wendet sich an Berufstätige (dazu zählen auch Hausfrauen), Arbeitslose und alle Jugendlichen, die die gesetzliche Schulpflicht von 10 Schulbesuchsjahren erfüllt haben und einen Abschluss der Sekundarstufe I nachträglich erwerben wollen. |
Abendgymnasium Ins Abendgymnasium werden alle Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen,
An die Stelle der Berufsausbildung kann eine zweijährige Berufstätigkeit (auch Hausfrauentätigkeit) treten, auf die Wehrdienst, Zivildienst, ein freiwilliges Jahr oder Arbeitslosigkeit mit insgesamt maximal 8 Monaten angerechnet werden können. Für den Abschluss Fachhochschulreife (schulischer Teil) entfällt die Bedingung über die Berufsausbildung, sofern die Bewerberin oder der Bewerber Vorleistungen im Zweiten Bildungsweg erbracht haben. In Zweifelsfällen wird man in einem Beratungsgespräch Klarheit schaffen können. |
Der Bildungsgang des Abendgymnasiums wird berufsbegleitend angeboten. Bis einschließlich zum dritten Semester müssen Studierende berufstätig oder von der Arbeitsagentur als arbeitssuchend anerkannt sein. Die selbstständige Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt.
Der Unterricht findet für den Präsenzkurs findet montags bis donnerstags in Duisburg statt. Der Unterricht im Bildungsgang Abitur-Online findet montags und dienstags für Duisburg und mittwochs und donnerstags für Wesel statt.